Donnerstag
Löschung einer MarkeLöschung einer Marke
Nach der rechtskräftigen Eintragung einer Marke kann in bestimmten Fällen eine Löschung beantragt werden.
Eine Marke kann wegen Verfalls gelöscht werden, weil der Markeninhaber seine Marke nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist benutzt hat.
Die Marke kann ferner wegen absoluter Eintragungshindernisse gelöscht werden, und zwar:
- wenn der Marke die Markenfähigkeit fehlte
- absolute Schutzhindernisse entgegenstehen
- der Anmelder nicht Inhaber einer Marke sein konnte.
- Der Markeninhaber bei Anmeldung bösgläubig war
Das Löschungsverfahren vor dem DPMA wird durch Antrag auf Löschung eingeleitet. Es kann von jedem beliebigen Dritten kostenfrei wegen Verfalls oder gegen Gebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Eintragungshindernisse in Gang gesetzt werden.
Über den Löschungsantrag entscheidet die Markenabteilung. Die Entscheidung kann mit der Beschwerde angegriffen werden.
Das Recht aus der Gemeinschaftsmarke kann neben Nichtverlängerung und Verzicht auch durch nach der Eintragung entstandene Gründe verfallen.
Die Eintragung einer Marke kann außerdem als von Anfang an rechtswidrig angegriffen und für nichtig erklärt werden.
Eine EU- Marke kann für verfallen erklärt werden, wegen
- mangelnder Benutzung
- Entwicklung zur Gattungsbezeichnung
- Irreführender Bezeichnung
- Wegfall der Voraussetzungen für die Inhaberschaft
Eine EU-Marke kann für nichtig erklärt werden, bei
- unberechtigter Inhaberschaft oder absoluten Eintragungshindernissen
- bösgläubiger Anmeldung
- Vorhandensein von älteren nationalen oder internationalen Schutzrechten
Der Antrag auf Verfall oder Nichtigkeit ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Sowohl für den Verfalls- als auch für den Nichtigkeitsantrag ist eine Gebühr zu zahlen.
Das Madrider Abkommen einschließlich des Protokolls kennt keine Löschungsregelung. Die Löschungsverfahren richten sich nach den einschlägigen nationalen Markenrechtsvorschriften.
*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.
Tags: Löschung, Löschungsverfahren, Marke, Markenfähigkeit, Schutzhindernisse
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